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Karl Huber
Ausbildung
Karl Huber kam als erstes von drei Kindern des Polizeibeamten Anton Huber und der Hausfrau Anna Huber, geb. Hasenfürther, in Weiden i.d.OPf. zur Welt. Nach vier Jahren Volksschule trat er 1958 an das Kepler-Gymnasium in Weiden über. 1966 ging er vorzeitig von der Schule ab.

Im Polizeidienst
Er folgte dem Beruf des Vaters und trat noch im gleichen Jahr in den Polizeidienst. Nach drei Jahren bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei kam er 1969 an das Polizeipräsidium München. 1973 legte er beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Begabtenprüfung zur Erlangung der Hochschulreife ab. Von 1973 bis 1977 studierte er neben seiner Tätigkeit als Polizeibeamter Rechtswissenschaften an der Universität München. Zu den Terminen 1977/II und 1980/II legte er die beiden Juristischen Examen ab. Auf eigenen Antrag schied er am 20. September 1978 im Rang eines Polizeikommissars aus dem Polizeidienst und begann das dreijährige Referendariat. Mit einer Arbeit über den Rechtfertigenden Notstand promovierte er im Juni 1982 in München bei Professor Claus Roxin.

Im Justizdienst
Am 1. Juni 1981 trat er beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz in der Strafrechtsabteilung als Regierungsrat z. A. in den Justizdienst. Dort war er u. a. mit Gnadensachen und dem Bereich Wirtschaftskriminalität befasst. In den folgenden Jahren bekleidete er verschiedene Funktionen im Ministerium sowie als Richter und Staatsanwalt. Ab 1. Februar 1984 war er bei der Staatsanwaltschaft München I, ab 1. Juli 1985 beim Amtsgericht München Ermittlungsrichter für Strafsachen und Richter für Mietsachen.
Zum 1. Dezember 1986 kehrte er in das Ministerium zurück. Er übernahm die Aufgabe des Stellvertretenden Pressereferenten und war Mitarbeiter im Büro von Staatssekretär [LINK PE=Wilhelm_Vorndran]Wilhelm Vorndran[/LINK]. Am 1. Februar 1988 holte ihn Justizministerin [LINK PE=Mathilde_Berghofer-Weichner]Mathilde Berghofer-Weichner[/LINK] als persönlichen Referenten und Leiter ihres Büros.
Von August 1992 bis Juni 1993 war er Vorsitzender Richter einer Strafkammer am Landgericht München I und ab 1. Juli 1993 im Justizministerium Referent in der Strafrechtsabteilung für Einzelsachen, Rechtsextremismus sowie Organisierte Kriminalität.
Es folgte am 1. Dezember 1995 die Ernennung zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München. Von Dezember 2001 an war er Generalstaatsanwalt in München. Am 2. März 2005 wurde er in Nachfolge von [LINK PE=Edda_Huther]Edda Huther[/LINK] in das Amt als Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München eingeführt.

Ehrungen
2007: Bayerische Verfassungsmedaille in Silber

Schriften
§ 34 StGB als Rechtfertigungsgrund für hoheitliches Handeln, München, Univ., Diss., 1982

Weiterführende Literatur und Quellen
Lebenslauf in der Dissertation
Auskunft Dr. Huber vom Februar 2014
Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz, Ausgaben 1986, 1988, 1994, 2000, 2004 – Heidelberg: v. Decker
Dr. jur. Karl Huber
Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München

Verdienstorden: 11. Juli 2007
Matrikel-Nr.:
Vorgeschlagen durch:

* 27. Februar 1948 in Weiden i.d.OPf.

Vater: Anton Huber
Mutter: Anna Huber, geb. Hasenfürther

GND: 1047860376

Weiterführende Links:
Oberlandesgericht München