Über den Orden
Der Bayerische Verdienstorden wird vom Ministerpräsidenten als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ verliehen. Geschaffen wurde er durch das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden vom 11. Juni 1957. Er wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen. Die Zahl der lebenden Träger ist auf 2000 begrenzt.
Geschichte
Die Tradition der Verdienstorden reicht in Bayern bis Mitte des 18. Jahrhunderts zurück. Als ersten Verdienstorden der Wittelsbacher stiftete der bayerische Kurfürst Karl Theodor 1768 anlässlich seines 25-jährigen Regierungsjubiläums den Orden vom Pfälzer Löwen. Die Zahl der Ordensträger war auf 25 beschränkt.
Zwei Jahre nach der Erhebung zum Königreich ersetzte sein Nachfolger, König Maximilian I. Joseph, im Frühjahr 1808 den Orden durch den Verdienstorden der Bayerischen Krone. Mit ihm sollten „Zivilstaatsdiener aller Klassen und um Bayern verdiente Ausländer“ geehrt werden. Wie bei seinem militärischen Gegenstück, dem Militär-Max-Joseph-Orden, war die Verleihung mit der Erhebung in den persönlichen Adel verbunden. Die Zahl der Mitglieder war auf etwa 220 Personen beschränkt.
Ludwig I. schuf 1837 mit dem – ursprünglich im 17. Jahrhundert als Ritterorden gegründeten – Orden zum Hl. Michael einen weiteren Verdienstorden, mit dem In- und Ausländer für „Anhänglichkeit und Vaterlandsliebe“ ausgezeichnet werden konnten. Am 7. Januar 1916 wurde – ohne zahlenmäßige Beschränkung und in hoher Auflage – das König-Ludwig-Kreuz gestiftet. Alle drei Orden verlieh die Bayerische Krone bis zum Ende der Monarchie im November 1918.
Die bayerische Verfassungsurkunde von 1919 kannte ein Titelverbot (§ 15 Abs. 3), jedoch kein entsprechendes Verbot der Verleihung von Orden. Dennoch unterbrach die Weimarer Verfassung und das darin festgeschriebene Ordensverbot (Art. 109 Abs. 5) sowie die Zeit des Nationalsozialismus und während der Kontrolle durch die US-Militärbehörden diese Tradition. Der Wunsch nach Auszeichnungen dieser Art blieb aber auch im republikanischen Staatswesen lebendig. Das Grundgesetz kennt kein entsprechendes Verbot. Am 21. September 1949 wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 8, das die Verleihung und Annahme von Orden und Ehrenzeichen verboten hatte, außer Kraft gesetzt. Es dauerte aber noch zwei Jahre, bis mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland der erste Verdienstorden gestiftet wurde.
In Bayern legte die Verfassung von 1946 fest, dass Orden und Ehrenzeichen vom Staat nur nach Maßgabe der Gesetze verliehen werden dürfen (Art. 118 Abs. 5). Die parlamentarische Initiative zur Schaffung des Bayerischen Verdienstordens ergriff die Bayernpartei, allen voran der Münchner Abgeordnete Hans Utz. Er legte am 10. Oktober 1955 den Antrag vor, der Landtag möge die Staatsregierung ersuchen, ein bayerisches Ordensgesetz auf den Weg zu bringen. Dem stimmte der Landtag in seiner Sitzung vom 22. November 1955 zu. Einen ersten Entwurf legte der Ministerrat am 21. August 1956 vor, dem der Senat am 12. Oktober 1956 in gutachterlicher Stellungnahme mit kleinen Änderungen zustimmte. In der Lesung im Parlament wies Ministerpräsident Wilhelm Hoegner auf die Symbolkraft eines solchen Ordens für die Eigenstaatlichkeit Bayerns hin. Im Plenum war dann insbesondere die Beschränkung der Zahl der lebenden Ordensinhaber umstritten. Eine ursprünglich geplante Staffelung der Verleihungen nach Jahren war zuvor bereits in den Ausschussberatungen fallen gelassen worden. Der Nürnberger Abgeordnete Paul Nerreter äußerte seine Bedenken, der Orden könne ein „Vereinsabzeichen für Politiker“ werden. Letztlich stimmte der Bayerische Landtag der Vorlage in seiner Sitzung vom 15. Mai 1957 mit großer Mehrheit zu und das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden trat am 11. Juni 1957 in Kraft.
Auswahl der Ordensträger
Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident und für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister. Der Ordensbeirat, bestehend aus dem Präsidenten des Landtags und dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten (bis Ende 1999 auch der Präsident des Bayerischen Senats), prüft diese Vorschläge und legt sie mit seiner Empfehlung dem Ministerpräsidenten vor. Er trifft die Entscheidung über die Auszeichnung. Einzig der Ministerpräsident erhält die Auszeichnung automatisch mit seinem Amtsantritt. Freilich trat die Klausel nur zweimal in Kraft, als Hanns Seidel im Oktober 1957 – noch vor der ersten Verleihung – Wilhelm Hoegner nach dessen Rücktritt im Amt folgte. Alle späteren Ministerpräsidenten waren schon vor ihrem Amtsantritt mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet worden.
Beschreibung
Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes, dessen Arme auf Vorder- und Rückseite weiß emailliert und mit einem schmalen blauen Emailrand versehen sind. Das Mittelstück ist ein rundes, golden bordiertes Medaillon, das auf der Vorderseite das Rautenwappen und auf der Rückseite den bayerischen Löwen in Gold auf schwarzem Emailgrund zeigt.
Trageweise
Das Ordenskreuz wird an einem fünfmal gestreiften, gewässerten weiß-blauen Bande um den Hals getragen. Damen tragen den Orden an einer Schleife vom gleichen Bande eine Handbreit unter der linken Schulter. An Stelle des Ordenskreuzes kann eine weiß-blaue Rosette auf der linken oberen Brustseite oder eine Miniatur am Bande mit großer Rosette getragen werden. Alte Miniaturen sind mehrteilig gefertigt. Die Rosette in der Damenausführung ist mit einer Schleife unterlegt. Für Uniformträger steht eine Bandspange in 25 und 40 mm zur Verfügung, für den Zivilanzug weithin eine Anstecknadel mit Band- und Miniaturauflage in den Abmessungen von 12 x 8 mm.
Hersteller
Einziger Hersteller des Ordens ist der traditionsreiche Juwelier Hemmerle GmbH, München. Die Stücke sind aus vergoldetem Silber (925er Sterling) gefertigt und teilweise punziert (925 GH). Besonders frühe Stücke haben im Medaillon der Vorderseite acht blaue Rauten anstatt zehn und einen separat aufgelegten Löwen auf dem rückwärtigen Medaillon.
Das Ordensband wird von der Firma Hinterleitner, Brunnacker und Co., Uniformeffekten und Bandfabrik, Weißenburg (HABECO) geliefert. Das Halsband wurde früher ohne Verschluss konfektioniert. Zum Festbinden dienten zwei schmale, dunkelblaue Bänder. Neuere Anfertigungen sind mit einer Klemmschnalle versehen.
Die Auszeichnung kommt in einem blauen, weiß gefüttertem Etui zur Ausgabe. Die Etuis waren in der Geschichte des Ordens nur kleinen Veränderungen unterworfen. So gibt es bei neueren Anfertigungen einen runden Drücker und keine abgeflachten Ecken auf der Unterseite mehr. Bei alten Etuis befindet sich der Aufdruck GEBR. HEMMERLE / MÜNCHEN zweizeilig auf der Innenseite des Etuideckels, bei etwas späteren GEBR. HEMMERLE / MÜNCHEN 22 / MAXIMILIANSTR. 14 dreizeilig auf dem Etuiboden. Bei neueren Etuis findet man an gleicher Stelle den Aufdruck GEBR. HEMMERLE / MAXIMILIANSTR. 14 / 80539 MÜNCHEN, dreizeilig.
Mit der Verleihung verbundene Privilegien
Die Beliehenen erhalten bei der Verleihung eine mit dem großen Staatssiegel versehende Verleihungsurkunde in einem weißen bzw. blauen Umschlag. Die Urkundemappe ist mit einer weiß-blauen Kordel gebunden. Der Verleihungsurkunde sind das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden und der Erlass über das Statut des Ordens beigeheftet.
Weiterhin erhalten die Beliehenen einen zeitlich unbegrenzt gültigen Ausweis der sie, zusammen mit einer Begleitperson, zum unentgeltlichen Besuch aller Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der staatlichen Museen, Sammlungen und Sonderausstellungen, soweit diese der Öffentlichkeit zugänglich sind, sowie zur unentgeltlichen Benutzung der staatlichen Schifffahrt auf dem Ammersee, Königssee, Starnberger See und Tegernsee berechtigt.
Aberkennung
In den 57 Jahren seines Bestehens hat der Bayerische Verdienstorden wenig Kontroverses verursacht. Obwohl das Gesetz die Aberkennung des Ordens nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer auf „ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung“ vorsieht, musste von dieser Möglichkeit noch nie Gebrauch gemacht werden.
In wenigen Fällen wurde der Bayerische Verdienstorden freiwillig zurückgegeben, so 1992 von dem Journalisten und späteren Parteivorsitzenden der Republikaner Franz Schönhuber.
Hinweis: Teile des Textes stammen aus der Publikation „Ordensjournal“, Ausgabe 9, Juni 2007. Für die freundliche Genehmigung des Nachdrucks danke ich Herrn Uwe Brückner, Berlin, www.ordensmuseum.de.
Geschichte
Die Tradition der Verdienstorden reicht in Bayern bis Mitte des 18. Jahrhunderts zurück. Als ersten Verdienstorden der Wittelsbacher stiftete der bayerische Kurfürst Karl Theodor 1768 anlässlich seines 25-jährigen Regierungsjubiläums den Orden vom Pfälzer Löwen. Die Zahl der Ordensträger war auf 25 beschränkt.
Zwei Jahre nach der Erhebung zum Königreich ersetzte sein Nachfolger, König Maximilian I. Joseph, im Frühjahr 1808 den Orden durch den Verdienstorden der Bayerischen Krone. Mit ihm sollten „Zivilstaatsdiener aller Klassen und um Bayern verdiente Ausländer“ geehrt werden. Wie bei seinem militärischen Gegenstück, dem Militär-Max-Joseph-Orden, war die Verleihung mit der Erhebung in den persönlichen Adel verbunden. Die Zahl der Mitglieder war auf etwa 220 Personen beschränkt.
Ludwig I. schuf 1837 mit dem – ursprünglich im 17. Jahrhundert als Ritterorden gegründeten – Orden zum Hl. Michael einen weiteren Verdienstorden, mit dem In- und Ausländer für „Anhänglichkeit und Vaterlandsliebe“ ausgezeichnet werden konnten. Am 7. Januar 1916 wurde – ohne zahlenmäßige Beschränkung und in hoher Auflage – das König-Ludwig-Kreuz gestiftet. Alle drei Orden verlieh die Bayerische Krone bis zum Ende der Monarchie im November 1918.
Die bayerische Verfassungsurkunde von 1919 kannte ein Titelverbot (§ 15 Abs. 3), jedoch kein entsprechendes Verbot der Verleihung von Orden. Dennoch unterbrach die Weimarer Verfassung und das darin festgeschriebene Ordensverbot (Art. 109 Abs. 5) sowie die Zeit des Nationalsozialismus und während der Kontrolle durch die US-Militärbehörden diese Tradition. Der Wunsch nach Auszeichnungen dieser Art blieb aber auch im republikanischen Staatswesen lebendig. Das Grundgesetz kennt kein entsprechendes Verbot. Am 21. September 1949 wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 8, das die Verleihung und Annahme von Orden und Ehrenzeichen verboten hatte, außer Kraft gesetzt. Es dauerte aber noch zwei Jahre, bis mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland der erste Verdienstorden gestiftet wurde.
In Bayern legte die Verfassung von 1946 fest, dass Orden und Ehrenzeichen vom Staat nur nach Maßgabe der Gesetze verliehen werden dürfen (Art. 118 Abs. 5). Die parlamentarische Initiative zur Schaffung des Bayerischen Verdienstordens ergriff die Bayernpartei, allen voran der Münchner Abgeordnete Hans Utz. Er legte am 10. Oktober 1955 den Antrag vor, der Landtag möge die Staatsregierung ersuchen, ein bayerisches Ordensgesetz auf den Weg zu bringen. Dem stimmte der Landtag in seiner Sitzung vom 22. November 1955 zu. Einen ersten Entwurf legte der Ministerrat am 21. August 1956 vor, dem der Senat am 12. Oktober 1956 in gutachterlicher Stellungnahme mit kleinen Änderungen zustimmte. In der Lesung im Parlament wies Ministerpräsident Wilhelm Hoegner auf die Symbolkraft eines solchen Ordens für die Eigenstaatlichkeit Bayerns hin. Im Plenum war dann insbesondere die Beschränkung der Zahl der lebenden Ordensinhaber umstritten. Eine ursprünglich geplante Staffelung der Verleihungen nach Jahren war zuvor bereits in den Ausschussberatungen fallen gelassen worden. Der Nürnberger Abgeordnete Paul Nerreter äußerte seine Bedenken, der Orden könne ein „Vereinsabzeichen für Politiker“ werden. Letztlich stimmte der Bayerische Landtag der Vorlage in seiner Sitzung vom 15. Mai 1957 mit großer Mehrheit zu und das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden trat am 11. Juni 1957 in Kraft.
Auswahl der Ordensträger
Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident und für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister. Der Ordensbeirat, bestehend aus dem Präsidenten des Landtags und dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten (bis Ende 1999 auch der Präsident des Bayerischen Senats), prüft diese Vorschläge und legt sie mit seiner Empfehlung dem Ministerpräsidenten vor. Er trifft die Entscheidung über die Auszeichnung. Einzig der Ministerpräsident erhält die Auszeichnung automatisch mit seinem Amtsantritt. Freilich trat die Klausel nur zweimal in Kraft, als Hanns Seidel im Oktober 1957 – noch vor der ersten Verleihung – Wilhelm Hoegner nach dessen Rücktritt im Amt folgte. Alle späteren Ministerpräsidenten waren schon vor ihrem Amtsantritt mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet worden.
Beschreibung
Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes, dessen Arme auf Vorder- und Rückseite weiß emailliert und mit einem schmalen blauen Emailrand versehen sind. Das Mittelstück ist ein rundes, golden bordiertes Medaillon, das auf der Vorderseite das Rautenwappen und auf der Rückseite den bayerischen Löwen in Gold auf schwarzem Emailgrund zeigt.
Trageweise
Das Ordenskreuz wird an einem fünfmal gestreiften, gewässerten weiß-blauen Bande um den Hals getragen. Damen tragen den Orden an einer Schleife vom gleichen Bande eine Handbreit unter der linken Schulter. An Stelle des Ordenskreuzes kann eine weiß-blaue Rosette auf der linken oberen Brustseite oder eine Miniatur am Bande mit großer Rosette getragen werden. Alte Miniaturen sind mehrteilig gefertigt. Die Rosette in der Damenausführung ist mit einer Schleife unterlegt. Für Uniformträger steht eine Bandspange in 25 und 40 mm zur Verfügung, für den Zivilanzug weithin eine Anstecknadel mit Band- und Miniaturauflage in den Abmessungen von 12 x 8 mm.
Hersteller
Einziger Hersteller des Ordens ist der traditionsreiche Juwelier Hemmerle GmbH, München. Die Stücke sind aus vergoldetem Silber (925er Sterling) gefertigt und teilweise punziert (925 GH). Besonders frühe Stücke haben im Medaillon der Vorderseite acht blaue Rauten anstatt zehn und einen separat aufgelegten Löwen auf dem rückwärtigen Medaillon.
Das Ordensband wird von der Firma Hinterleitner, Brunnacker und Co., Uniformeffekten und Bandfabrik, Weißenburg (HABECO) geliefert. Das Halsband wurde früher ohne Verschluss konfektioniert. Zum Festbinden dienten zwei schmale, dunkelblaue Bänder. Neuere Anfertigungen sind mit einer Klemmschnalle versehen.
Die Auszeichnung kommt in einem blauen, weiß gefüttertem Etui zur Ausgabe. Die Etuis waren in der Geschichte des Ordens nur kleinen Veränderungen unterworfen. So gibt es bei neueren Anfertigungen einen runden Drücker und keine abgeflachten Ecken auf der Unterseite mehr. Bei alten Etuis befindet sich der Aufdruck GEBR. HEMMERLE / MÜNCHEN zweizeilig auf der Innenseite des Etuideckels, bei etwas späteren GEBR. HEMMERLE / MÜNCHEN 22 / MAXIMILIANSTR. 14 dreizeilig auf dem Etuiboden. Bei neueren Etuis findet man an gleicher Stelle den Aufdruck GEBR. HEMMERLE / MAXIMILIANSTR. 14 / 80539 MÜNCHEN, dreizeilig.
Mit der Verleihung verbundene Privilegien
Die Beliehenen erhalten bei der Verleihung eine mit dem großen Staatssiegel versehende Verleihungsurkunde in einem weißen bzw. blauen Umschlag. Die Urkundemappe ist mit einer weiß-blauen Kordel gebunden. Der Verleihungsurkunde sind das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden und der Erlass über das Statut des Ordens beigeheftet.
Weiterhin erhalten die Beliehenen einen zeitlich unbegrenzt gültigen Ausweis der sie, zusammen mit einer Begleitperson, zum unentgeltlichen Besuch aller Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der staatlichen Museen, Sammlungen und Sonderausstellungen, soweit diese der Öffentlichkeit zugänglich sind, sowie zur unentgeltlichen Benutzung der staatlichen Schifffahrt auf dem Ammersee, Königssee, Starnberger See und Tegernsee berechtigt.
Aberkennung
In den 57 Jahren seines Bestehens hat der Bayerische Verdienstorden wenig Kontroverses verursacht. Obwohl das Gesetz die Aberkennung des Ordens nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer auf „ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung“ vorsieht, musste von dieser Möglichkeit noch nie Gebrauch gemacht werden.
In wenigen Fällen wurde der Bayerische Verdienstorden freiwillig zurückgegeben, so 1992 von dem Journalisten und späteren Parteivorsitzenden der Republikaner Franz Schönhuber.
Hinweis: Teile des Textes stammen aus der Publikation „Ordensjournal“, Ausgabe 9, Juni 2007. Für die freundliche Genehmigung des Nachdrucks danke ich Herrn Uwe Brückner, Berlin, www.ordensmuseum.de.