Fritz Ostler
Ausbildung
Friedrich Ostler kam als Sohn des Zolloberkontrolleurs Joseph Ostler und dessen Ehefrau, der aus Tirol stammenden Antonie Ostler, geb. Primisser, in dem oberbayerischen Grenzort Freilassing zur Welt. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität München. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst in München in den Jahren 1930/33 schloss er seine Studien 1933 mit der Staatsprüfung (Note: „gut“, 59 Punkte) ab. Bereits 1931 wurde er mit der in den Breslauer strafrechtlichen Abhandlungen veröffentlichten Arbeit „Das Klageerzwingungsverfahren“ mit magna cum laude zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert.
Er blieb zunächst wissenschaftlicher Assistent des Strafrechtlers Dr. Ernst von Beling an der Universität München. Während dieser Zeit begann er seine publizistische Tätigkeit, die er später als Autor in führenden Erläuterungswerken und Fachzeitschriften, insbesondere dem Staudinger-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie als Herausgeber einer Sammlung der Bayerischen Justizgesetze fortsetzte.
Tätigkeit als Rechtsanwalt
Am 7. September 1933 erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten München I und II und beim Oberlandesgericht München und war überwiegend in Zivilsachen tätig. Am 29. Juli 1948 wurde er als Rechtsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht zugelassen.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs erwarb er sich hohes Ansehen bei der Wiederbegründung der berufsständischen Interessenvertretungen, in denen er sich an leitender Stelle für die Belange seiner Berufskollegen einsetzte. Er war von Dezember 1949 an Vorsitzender des wiedergegründeten Münchener Anwaltvereins, ab Oktober 1951 Gründungspräsident des Bayerischen Anwaltverbandes und zudem ab 1959 Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Als Vorsitzender des Münchener Anwaltvereins war er maßgeblich an der Schaffung und der Einrichtung der Rechtsberatungsstelle für Minderbemittelte beteiligt. In der Mitgliederversammlung vom 20. Oktober 1979 stellte er nach 28-jähriger Präsidentschaft im Bayerischen Anwaltverband sein Amt zur Verfügung.
Von 1959 bis 1964 ging er einem Lehrauftrag an der Universität München nach. Darüber hinaus war er lange Jahre als Mitglied des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes und als Prüfer bei der Großen Staatsprüfung an der Auswahl und Beurteilung des juristischen Nachwuchses beteiligt.
Friedrich Ostler kam als Sohn des Zolloberkontrolleurs Joseph Ostler und dessen Ehefrau, der aus Tirol stammenden Antonie Ostler, geb. Primisser, in dem oberbayerischen Grenzort Freilassing zur Welt. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität München. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst in München in den Jahren 1930/33 schloss er seine Studien 1933 mit der Staatsprüfung (Note: „gut“, 59 Punkte) ab. Bereits 1931 wurde er mit der in den Breslauer strafrechtlichen Abhandlungen veröffentlichten Arbeit „Das Klageerzwingungsverfahren“ mit magna cum laude zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert.
Er blieb zunächst wissenschaftlicher Assistent des Strafrechtlers Dr. Ernst von Beling an der Universität München. Während dieser Zeit begann er seine publizistische Tätigkeit, die er später als Autor in führenden Erläuterungswerken und Fachzeitschriften, insbesondere dem Staudinger-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie als Herausgeber einer Sammlung der Bayerischen Justizgesetze fortsetzte.
Tätigkeit als Rechtsanwalt
Am 7. September 1933 erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten München I und II und beim Oberlandesgericht München und war überwiegend in Zivilsachen tätig. Am 29. Juli 1948 wurde er als Rechtsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht zugelassen.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs erwarb er sich hohes Ansehen bei der Wiederbegründung der berufsständischen Interessenvertretungen, in denen er sich an leitender Stelle für die Belange seiner Berufskollegen einsetzte. Er war von Dezember 1949 an Vorsitzender des wiedergegründeten Münchener Anwaltvereins, ab Oktober 1951 Gründungspräsident des Bayerischen Anwaltverbandes und zudem ab 1959 Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Als Vorsitzender des Münchener Anwaltvereins war er maßgeblich an der Schaffung und der Einrichtung der Rechtsberatungsstelle für Minderbemittelte beteiligt. In der Mitgliederversammlung vom 20. Oktober 1979 stellte er nach 28-jähriger Präsidentschaft im Bayerischen Anwaltverband sein Amt zur Verfügung.
Von 1959 bis 1964 ging er einem Lehrauftrag an der Universität München nach. Darüber hinaus war er lange Jahre als Mitglied des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes und als Prüfer bei der Großen Staatsprüfung an der Auswahl und Beurteilung des juristischen Nachwuchses beteiligt.
Ehrungen
Ehrenpräsident des Bayerischen Anwaltverbandes | |
Hans-Dahs-Plakette des Deutschen Anwaltvereins |
Weiterführende Literatur und Quellen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv StK BayVO 548 | |
Karl Ritter von Klimesch (Hrsg.): Köpfe der Politik, Wirtschaft, Kunst und Wissenschaft. – Augsburg: Naumann, 1953 |
Dr. jur. Fritz Ostler
Rechtsanwalt, Ehrenpräsident des Bayerischen Anwaltverbandes
Verdienstorden: 9. Mai 1961
Matrikel-Nr.: 548
Vorgeschlagen durch:
Staatsminister der Justiz
* 14. Mai 1907 in Freilassing
† 8. März 1999 in München
Vater: Joseph Ostler (1873– )
Mutter: Antonie Ostler, geb. Primisser (1881– )
Verheiratet:
1937: Maria-Margarete Loecherer
GND: 1052697976
Rechtsanwalt, Ehrenpräsident des Bayerischen Anwaltverbandes
Verdienstorden: 9. Mai 1961
Matrikel-Nr.: 548
Vorgeschlagen durch:
Staatsminister der Justiz
* 14. Mai 1907 in Freilassing
† 8. März 1999 in München
Vater: Joseph Ostler (1873– )
Mutter: Antonie Ostler, geb. Primisser (1881– )
Verheiratet:
1937: Maria-Margarete Loecherer
GND: 1052697976